Prüfung – Steuerrecht

  • 2. Steuerrechtliche Beurteilung der Pensionszusage - Auswirkungen

      Bei einem Verstoß auf der 1. Stufe (Voraussetzungen des § 6a EStG) ergeben sich folgende Auswirkungen:

      Gesellschaft

      Korrektur der Pensionsrückstellungen innerhalb der Bilanz
      Letzte noch offene Schlussbilanz
      Versorgungsberechtigter

      Keine Auswirkungen
      Bei einem Verstoß auf der 2. Stufe (Verdeckte Gewinnausschüttung) ergeben sich folgende Auswirkungen:

      Gesellschaft

      Zuführung zur Pensionsrückstellung wird dem Steuerbilanzgewinn außerhalb
      der Steuerbilanz hinzugerechnet.
      Korrektur der bereits bestandskräftig veranlagten Jahre ist nicht mehr möglich Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Teil) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
      Versorgungsberechtigter

      Spätere Pensionszahlungen (der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Teil) sind beim Versorgungsberechtigten als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern (§ 20 EStG).