Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe meine GmbH nur noch für die Rückdeckungsversicherung, brauche die GmbH aber eigentlich gar nicht mehr.
Jedes Jahr zahle ich 2.500€ für die Bilanz.
Was soll ich tun?

Die GmbH wird nicht wegen der Rückdeckungsversicherung weiter geführt, sondern wegen der erteilten Pensionszusage und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Die Rückdeckungsversicherung ist lediglich ein Finanzierungsinstrument. Wenn die GmbH nicht mehr gebraucht wird, sollte sie liquidiert werden. Dazu wiederum ist erforderlich, die Pensionsverpflichtungen aus der Firma zu bekommen. Das kann erfolgen durch Abfindung (steuerliche Folgen wenigstens mit der Rürup-Förderung mildern, Verlust an Altersversorgung prüfen) oder durch Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung (diese Variante ist in vielen Fällen die optimale Lösung).

Meine Rückdeckungsversicherung läuft ab. Ich war in dem Glauben, dass die ausreicht.
Jetzt erfahre ich, dass ich noch mal 300.000€ brauche, um für die Rente meiner Pensionszusage eine Rentenversicherung zu kaufen.
Ich fühle mich so richtig verschaukelt.

Mit diesem Problem sind gegenwärtig viele Unternehmer konfrontiert, weil für Rentenzusagen Kapital-Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden. Bitte prüfen, wie viel Mittel zusätzlich zur Leistung aus der Rückdeckungsversicherung einsetzbar sind, gegebenenfalls als private Einlage. Kommen die 300.000 Euro nicht zusammen, dann lassen Sie sich die finanzierbaren Leistungen ausrechnen und klären Sie mit dem Steuerberater und dem Finanzamt, ob die Reduzierung bei Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer steuerliche Konsequenzen hat.

Für mein Unternehmen finde ich keinen Nachfolger. Ich bin 63 und bekomme in zwei Jahren eine Alterversorgung aus der Pensionszusage. Aber kann ich mit Pensionszusage die Firma schließen?

Soll die Firma gelöscht werden, müssen vorher die Pensionsverpflichtungen geregelt sein. Das kann durch Abfindung oder durch Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung erfolgen. Soll die Firma zunächst weiter existieren, kann die Rückdeckung jetzt so gestaltet werden, dass sie später für eine Liquidations-Direktversicherung passt. Können Sie sich nur für die Abfindung entschließen, sollten Sie Sie prüfen, ob die Rürup-Förderung für Sie interessant ist.

Mein Banker hat gesagt, dass ich jetzt schlechtere Kreditkonditionen bekomme, weil die Eigenkapitalquote zu niedrig ist. Oder ich lagere die Pensionsrückstellungen aus. Wie funktioniert denn das?

Der Banker empfiehlt, die Bilanzsumme abzusenken, damit die Eigenkapitalquote steigt. Außerdem sind Pensionsverpflichtungen ein Risiko, das beim Kreditrating des Unternehmens einfließt. Anhand der konkreten Situation ist zu entscheiden, ob eine Auslagerung auf Pensionsfonds, auf Unterstützungskasse oder eine Kombination dieser Möglichkeiten gewählt wird. Bei großen Unternehmen kommen Treuhandmodelle zur Anwendung. Ohne eingehende Beratung ist diese Frage nicht zu klären.

Ich habe von der Versicherungsgesellschaft ein Schreiben bekommen, dass der beantragte Versicherungsnehmerwechsel steuerliche Folgen hat.
Welche Alternativen habe ich denn?

Die steuerlichen Folgen ergeben sich, weil aus der bisherigen Rückdeckungsversicherung eine private, also durch Sie verwertbare Versicherung wird. Die Alternativen sind die steuerbegünstigte Liquidations-Direktversicherung, wenn die Firma liquidiert werden soll oder die steuerbegünstigten Varianten der Auslagerung auf Pensionsfonds bzw. Unterstützungskasse.

Ich hatte meinen Arbeitnehmern vor vielen Jahren Versorgungsleistungen zugesagt, muss jetzt aber die Firma stilllegen.
Wie werde ich diese Verpflichtungen los?

Arbeitnehmer sind gesetzlich durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts so stark geschützt, dass ein Verzicht (Teilverzicht) praktisch ausgeschlossen ist und Abfindungen nur in wenigen Fällen umsetzbar sind. Der vom Gesetzgeber favorisierte Weg ist die Liquidations-Direktversicherung. Kann die Liquidations-Direktversicherung nicht bezahlt werden, muss Insolvenz angemeldet werden.

Meine Firma ist im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter hat meine Rückdeckungsversicherung freigegeben.
Gibt es eine steuerlich begünstigte Möglichkeit?

Ja, auch in diesem Fall empfehlen wir die Liquidations-Direktversicherung. Die Rückdeckungsversicherung wird aufgelöst und der sich ergebende Betrag für eine Liquidations-Direktversicherung verwendet. Das hat auch für den Insolvenzverwalter Vorteile.